
Hausstromplus – virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaften für eine optimierte Nutzung von Solarstrom
Mit der neuen Stromversorgungs- und Energiegesetzgebung können ab 1. Januar 2025 PV-Stromproduzenten im Rahmen von virtuellen Energiegemeinschaften lokal produzierten PV-Strom den Nachbarn verkaufen und damit den Eigenverbrauch erhöhen.
Wer kann den lokal produzierten Solarstrom nutzen?
Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser (Stockwerkeigentümer, Mieter, Pächter) mit oder ohne Solaranlage im Versorgungsgebiet der Energie Belp, die am gleichen Verteilkasten angeschlossen sind, können zu virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaften (vEVG) zusammengeschlossen werden. Egal ob Neu- oder Altbau, die Messung und Abrechnung des PV-Überschuss-Stroms, der den Nachbarn verkauft wird, erfolgt verbrauchsgerecht mit den bestehenden Zählern der Energie Belp.
Hausstromplus: Solarstrom und Grundversorgung optimal in der Eigenverbrauchsgemeinschaft kombiniert
Als Besitzer einer PV-Anlage im Versorgungsgebiet der Energie Belp können Sie den überschüssigen Solarstrom Ihren Nachbarn verkaufen. Auf diese Weise ermöglichen Sie Ihren Nachbarn den Bezug von lolal produziertem PV-Strom und können die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage verbessern.
Dieser Strom ist nicht nur nachhaltig, sondern auch günstiger als der Strom aus dem lokalen Netz. Die Zuteilung des Solarstroms an die Bezüger erfolgt dynamisch und in Echtzeit – ganz ohne Aufwand für die Verwaltung oder Wohnparteien.
Reicht die Produktion nicht aus, um den gemeinsamen Verbrauch aller Teilnehmer zu decken oder wenn während der Nacht kein Strom produziert wird, stellt Energie Belp wie bis anhin im Rahmen der Grundversorgung die zuverlässige Stromversorgung sicher. Produziert die Anlage mehr Strom, als in der Gemeinschaft verbraucht wird, wird der überschüssige Strom ins Netz der Energie Belp eingespeist. Für diesen Strom erhält der Produzent von der Energie Belp den jeweils gültigen Rückliefertarif gemäss Tarifblatt.
Die Energie Belp erstellt für die Teilnehmer von Hausstromplus wie bis anhin die Stromabrechnung. Dazu wird der Verbrauch jedes Teilnehmers separat gemessen und auf der Rechnung als Eigenverbrauch und Netzbezug ausgewiesen. Der Tarif für den Solarstrom wird durch die Gemeinschaft (Produzenten) festgelegt. Die Basis dazu bildet der jeweils gültige Tarif der Energie Belp (Haushalt & Kleingewerbe NS) abzüglich einer wählbaren Eigenstromvergünstigung (4, 10 oder 15 Rp./kWh). Der Netzstrom wird zum jeweils gültigen Stromtarif (Energie, Netznutzung, Abgaben) verrechnet.
Die Einnahmen für den Solarstrom - abzüglich eines Dienstleistungsentgeltes - werden von der Energie Belp quartalsweise an die Produzenten vergütet.
So funktioniert Hausstromplus
Einfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser

Das intelligente Messsystem (Smart Meter) erfasst Echtzeit-Energiedaten präzise und ermöglicht eine genaue Aufteilung zwischen Solarstrom und aus dem Netz bezogenem Strom.
Unterschiede zwischen Hausstromplus und vZEV
Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) oder der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) umfasst Liegenschaften mit mindestens einer PV-Anlage, welche hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt liegen. Die wichtigsten Unterschiede sind:
Hausstromplus
- Keine Leistungsvorgabe an PV-Anlage
- Teilnahme freiwilig
- Kunde bleibt weiterhin in der Grundversorgung
- Haftung pro Teilnehmer
- Minimale Vorgaben beim Tarif für Eigenverbrauch
- Individuelle Einzelrechnung an Kunden
- Geringe Initialkosten
- Keine Gesamtmessung notwendig
- Verteter Hausstromplus ist Ansprechspartner
vZEV
- Leistungsvorgabe PV-Anlage (mind. 10% des Netzanschluss)
- Teilnahme freiwillig
- ZEV-Ansprechpartner haften für alle Rechnungen
- Detailierte Vorgaben beim Tarif für Eigenverbrauch
- Keine Abrechnugsdienstleistungen für Produzenten und Bezüger durch Energie Belp
- Gesamtabrechnung an vZEV-Verantwortliche
- Initialkosten für Abrechungen durch Drittanbieter
- vZEV-Verantwortlicher ist Ansprechspartner
Vorteile durch Hausstromplus
Wirtschaftlichkeit
PV-Produzent
- Deutlich höherer Erlös als bei Rücklieferung
- Steigerung Wirtschaflichkeit der PV-Anlage durch mehrere Teilnehmer
- Keine Anpassungen der messinfrastruktur
- Reduktion Amortisationszeit der PV-Anlage
Teilnehmer
- Nachbarn, Mieter oder Eigentümer profitieren von günstigem nachhaltigem PV-Strom
- Aktiver Beitrag zur Energiewende
- Modernes, zeitgemässes Wohnen
Massgeschneidert
PV-Produzent
- Tarif für Eigenverbrauch kann durch Produzenten festgelegt werden
- Eigenstromverünstigung 4, 10 oder 15 Rp./kWh gegenüber Strompreis «Haushalt & Kleingewerbe NS» (Energie, Netznutzung, Abgaben) der Energie Belp.
Teilnehmer
- Jeder Teilnehmer wird von der Energie Belp weiterhin separat gemessen und abgerechnet.
Transparent
PV-Produzent
- Unabhängige und neutrale Abrechnung durch die Energie Belp
Teilnehmer
- Auf der Rechnung wird der Energieverbrauch, der Bezug aus dem Netz und der Gesamtbezug transparent dargestellt.
Dienstleistung der Energie Belp
Abrechnung und Inkasso
- Kontrolle der Zählerwerte, Aufschlüsselung von Eigenverbrauch und Netzbezug, Kundenbetreuung.
- Erstellung Rechnung und Inkasso des Eigenverbrauchs.
- Quartalsweise Überweisung der Einnahmen für den Solarstrom an die Produzenten (abzüglich Dienstleistungsentgelt).
Messinfrastruktur
- Aufbau des Smart Meter-Systems und Einbau der Smart Meter-Zähler für die Abrechnung.
- Betrieb des Smart Meter-Systems.
- Service und Wartung.
Optional: Verträge zwischen den Teilnehmern von Hausstrom
- Erstellung und Einholung der notwendigen Verträge und Vollmachten zwischen Produzenten und den Hausstromplus-Teilnehmern.
Ablauf und Kontaktformular

Realisierungsentscheid
- Produzenten möchten ihren PV-Überschussstrom an ihre Nachbarn verkaufen
- Abklärung durch Energie Belp, welche Liegenschaften hinter dem gleichen Verteilkasten liegen

Beratung
- Verkauf PV-Überschussstrom mit dem Hausstromplus Modell
- Angebotserstellung
- Infoanlass Energie Belp

Vereinbarung
- Vertrag Hausstromplus zwischen Energie Belp und Vertreter der Eigenverbrauchs-
gemeinschaft - Stromliefervertrag zwischen Stromproduzent und Endverbraucher
- Erteilung Zustimmung der Endverbraucher an Energie Belp zur Einsicht in Daten aus dem Monopolbereich

Realisierung
- Anpassung Abrechnungssystem

Betrieb
- Abrechnung
- Support
Kontaktformular
Ich möchte gerne mehr über Hausstromplus erfahren.
Kosten und Verträge
Einmalige Leistungen
Vertragsgestaltung
Ausarbeitung des Vertrags zur Regelung Hausstromplus
Beratung zur Festlegung des PV-Strompreises
Festlegung des Abrechnungsmodells
Bereitstellung von Vertragsvorlagen für den PV-Stromverkauf und Einspeisung durch weitere PV-Anlagen
Mutation der Teilnehmer
Vertragsmanagement für Rückspeisung
Verwaltung der notwendigen Verträge
- Beratung Verwendung Herkunftsnachweis
Wiederkehrende Kosten
Erstellung Abrechnung für Strombezug
Erstellung individueller Abrechnung pro Messpunkt
nach Bezug PV-Strom und NetzstromKontrolle der Zählerwerte und Plausibilisierung der
Messdaten
Inkasso und Mahnwesen für den verkauften PV-Strom
Inkasso und Mahnwesen
Versand Rechnung
Abrechnung der Erträge für Produzenten
Quartalsweise Erstellung der Abrechnung der Erträge
aus der PV-Stromlieferung für die ProduzentenVergütung und Aufteilung der Erträge an die Produzenten
Einmalige Kosten für Stromproduzenten | CHF exkl. MwSt. |
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Administrative Eröffnung pro Hausstromplus | 200.00 |
Administrative Eröffnung pro Messpunkt | 15.00 |
Optional: Information Mieter und Einholung Stromlieferverträge inkl. Zustimmung zur Einsicht in Daten aus dem Monopolbereich pro Messpunkt | 60.00 |
Wiederkehrende Kosten für Stromproduzenten | CHF exkl. MwSt. |
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Monatliches Dienstleistungsentgelt pro Messpunkt | 3.50 |
Mutationsgebühr pro Änderungen (Bsp. Teilnehmeränderung infolge Auszugs, Anpassung Eigenstromvergünstigung etc.) | 25.00 |