Belper Trinkwasser erfüllt höchste Qualitätsansprüche

Die Wasserversorung von Belp und Umgebung hat hohe Qualitätsstandards und steht unter laufender gesetzlicher Überwachung. Es gehört zu den täglichen Arbeiten der Energie Belp, die Quellen, Reservoire und Brunnen im Einzugsgebiet zu kontrollieren, Gefahren zu erkennen und Wasserproben analysieren zu lassen.

Chlorothalonil

Chlorothalonil ist ein Fungizid, das in den 70er Jahren erstmals in der Schweiz zugelassen wurde. Seitdem wurde es eingesetzt, um Obst, Gemüse und Getreide vor Pilzbefall zu schützen. Die Zulassung für Pflanzenschutzmittel ist nicht unbegrenzt gültig. Als die Produzenten des Chlorothalonils eine Verlängerung der Marktzulassung beantragt haben, hat dies 2019 zu einer Neubewertung der Substanz geführt. Da sich seit der Erstzulassung die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel (2009) verschärft haben und auch die zahlreichen Abbauprodukte (Metaboliten) beurteilt werden mussten, hat Chlorothalonil in der Schweiz keine neue Marktzulassung mehr bekommen.

Die Marktzulassung wurde verweigert, weil es HInweise auf eine Gesundheitsgefährdung gibt. Gleichzeitig wurde bemängelt, dass für einige Abbauprodukte (Metaboliten) von Chlorothalonil nicht genügend toxikologische Daten vorhanden sind.
Wenn keine toxikologischen Daten zu Abbauprodukten von gesundheitsgefährdenden Substanzen vorhanden sind, geht man standardmässig davon aus, dass auch die Abbauprodukte gesundheitsgefährdend sein könnten, selbst wenn dies nicht bewiesen werden kann. 

Hintergrund: Grenzwertüberschreitungen

Die Neubewertung der Abbauprodukte hat zur Folge, dass ab Januar 2020 alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als biologisch aktiv und somit als relevant für die menschliche Gesundheit eingestuft werden. Für relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln existieren strenge Grenzwerte. Die Konzentration der einzelnen Metabolite darf 0.1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser nicht übersteigen. Zum Vergleich - das entspricht 1 mm in 10'000 km.

Diese Grenzwerte sind extrem niedrig und erlauben per se keine Aussage darüber, ob eine Überschreitung dieser Grenzwerte zu Gesundheitsschäden führt, weil der Grenzwert nicht aus Gesundheitsdaten abgeleitet wurde. Vielmehr wurde der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter vor rund 40 Jahren festgelegt. Damals konnten mit analytischen Methoden keine niedrigeren Konzentrationen gemessen werden. Somit galt Wasser mit einer Fremdstoffkonzentration von bis zu 0.1 Mikrogramm pro Liter als frei von Verunreinigungen. Heute können aber viel niedrigere Konzentrationen nachgewiesen werden, weshalb der Eindruck entstehen kann, dass die Qualität des Wassers schlechter geworden ist.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt die erlaubte Tagesdosis der betroffenen Metaboliten mit 15 Mikrogramm pro kg Körpergewicht an. Nur auf das Trinkwasser bezogen, muss pro kg Körpergewicht 150 l Wasser pro Tag getrunken werden, damit die Menge des Metaboliten genau dem erlaubten Grenzwert entspricht. Eine Person, welche 60 kg wiegt, müsste demzufolge jeden Tag 9'000 l Wasser trinken.

Kartoffeln und andere Gemüsesorten haben deutlich höhere Grenzwerte als Trinkwasser. Für Stangensellerie liegt der Grenzwert bei 10 mg/kg. Das ist 100’000-mal mehr als beim Trinkwasser.