Geschäftsbericht 2019 - Energie Belp AG

19 Anhang Jahresrechnung 1. Grundsätze 1.1 Allgemein Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungs­ rechtes(32.TiteldesObligationenrechts)erstellt.DiewesentlichenangewandtenBewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Dabei ist zu berücksich- tigen, dass zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen wird. 1.2 Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen sind grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs­ kosten erfasst. Liegt der Nettoveräusserungswert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird dieser Wert bilanziert. Im übrigen wird eine steuerlich zulässige Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Die Anschaffungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts ermittelt, die Herstellungskosten aufgrund von Standardvollkosten. 1.3 Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelau- fener Abschreibungen und abzüglich Wertberichtigungen. Die Sachanlagen, mit Ausnahme von Land, werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt. 1.4 Beteiligungen Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert und regelmässig auf deren Werthaltigkeit überprüft. Bei Anzeichen einer Überbewertung wird der Buchwert wertberichtigt. 1.5 Immaterielle Werte Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden aktiviert, falls sie im Zeitpunkt der Bilanzierung die nötigen Bedingungen erfüllen. Die Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberich- tigt. 1.6 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. 1.7 Vollzeitstellen Die Vollzeitstellen betrugen in der Energie Belp AG wie im Vorjahr unter 50. 1.8 Anpassung Ablesezeitpunkt Wasser- und Stromzähler Aufgrund der Forderung verschiedener Anspruchsgruppen wurde der Zeitpunkt für die Ablesung der Strom- und Wasserzähler von Mitte Januar auf den in der Branche verbreiteteren Ablesezeitpunkt Mitte Dezember verschoben. Dadurch umfasst der Umsatz im Berichtsjahr nicht eine Periode von 12 Monaten. gemäss Art. 959c OR

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