
Strompreise 2023
Strompreise 2023
Hier finden Sie die Strompreise der Energie Belp AG, welche per 01.01.2023 gelten.
FAQ - Strompreise 2023 (Stand 01.09.2022 / 08.00 Uhr)
1. Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus den Teilpreisen für die Netznutzung (inkl. Vorliegerkosten und System-Dienstleistungen (SDL), die Energie, die Abgaben an das Gemeinwesen (Konzessionsabgabe) und gesetzliche Förderabgabe (KEV) zusammen.
2. Warum gibt es eine Strompreiserhöhung?
Die Strompreiserhöhung beruht zur Hauptsache auf den gestiegenen Marktkosten für die Energiebeschaffung und nur zu einem kleinen Teil auf Tariferhöhungen des Vorliegernetzes der BKW durch dessen Netz die Energie ins Netz der Energie Belp zugeführt wird.
3. Hat der Krieg etwas mit der Erhöhung der Preise zu tun?
Ja, der Krieg liess die Preise sämtlicher Energieformen (Gas, Öl, Kohle und Strom) massiv ansteigen. Beim Strompreis handelt es sich dabei um eine indirekte Auswirkung. Da der Strom an der europäischen Strombörse gehandelt wird und international auch grosse Mengen Strom mit Gas, Kohle und Öl produziert werden, beeinflusst die Energieknappheit auch den Strommarktpreis.
4. Hat Corona etwas mit der Erhöhung der Preise zu tun?
Corona hatte kurzzeitig auch Einfluss auf die Energiepreise, nie aber in diesem Ausmass wie die Energielieferengpässe seit letztem September und der Ukrainekrieg seit Februar. Genau betrachtet konnten wir wegen Corona in einem ganz kurzen Zeitraum für die Energiebeschaffung von tieferen Preisen profitieren.
5. Was treibt die Strompreise in die Höhe?
Da gibt es verschiedene Einflussfaktoren. Im Folgenden sind die wichtigsten dargestellt.
a) Letzten Sommer zu tiefe Gasreserven (nicht nur in der Schweiz sondern europaweit).
b) Unsicherheiten letzten Spätsommer mit der Nordstream Leitung 2 (neue Gasleitung von Russland nach Europa) -> Energielieferengpässe liess Gaspreis ansteigen -> dies wirkte sich auch auf Kohle und Öl aus -> Beim Strompreis handelt es sich dabei um eine indirekte Auswirkung. Da der Strom an der europäischen Strombörse gehandelt wird und international auch grosse Mengen Strom mit Gas, Kohle und Öl produziert werden, beeinflusst die Energieknappheit auch den Strommarktpreis.
c) Von den französischen Kernkraftwerken steht viel weniger Kapazität zur Verfügung als geplant.
6. Wer bestimmt die Strompreise?
Der Strom setzt sich aus der Netznutzung, dem Energiepreis, Abgaben an das Gemeinwesen (Konzessionsabgabe) und Förderabgaben (KEV) zusammen. Beim Energiepreis hat es zwei unterschiedliche Haupteinflussfaktoren: Bei Werken mit sehr grossem eigenen Produktionsanteil bestimmt die Produktion den Energiepreis. Bei Werken wie der EBAG, die die Energie im Handel beschaffen müssen, ist der Marktpreis entscheidend. Dieser wird aber international (europäisch) beeinflusst.
7. Kann die EBAG die Strompreise selbst bestimmen?
Die Strompreise sind streng reguliert. Die EBAG muss sich an die Vorgaben halten und wird dabei von der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom = Aufsichtsbehörde) überwacht. Dabei besteht der Strompreis aus Tarifen für die Netznutzung (inkl. Vorliegerkosten und System-Dienstleistungen (SDL)), die Energie, die Abgaben an das Gemeinwesen (Konzessionsabgabe) und Förderabgaben (KEV).
8. Wo kauft die EBAG den Strom ein?
Die Energie Belp kauft ihre Energie zusammen mit 26 andern Werken als «Strompool» ein.
Dabei wird für ein bestimmtes Lieferjahr über einen Zeitraum von 3 Jahren verteilt in jedem Quartal eine Ausschreibung gemacht, an der viele Energielieferanten mitbieten.
Youtility-Strompool: https://youtility.ch/dienstleistungen/energiebeschaffung
9. Wie wird der Strom bei der EBAG eingekauft?
Die Energie Belp kauft ihre Energie zusammen mit 26 andern Werken als «Strompool» ein. Dabei wird für ein bestimmtes Lieferjahr über einen Zeitraum von 3 Jahren verteilt in jedem Quartal eine Ausschreibung gemacht, an der viele Energielieferanten mitbieten.
10. Wie wird der Strompreis berechnet?
Der Strompreis besteht aus Tarifen für die Netznutzung (inkl. Vorliegerkosten und System-Dienstleistungen (SDL), die Energie, die Abgaben an das Gemeinwesen (Konzessionsabgabe) und Förderabgaben (KEV). Für die Netznutzungs- und die Energiepreise gibt es gesetzliche Vorgaben (Regulation), die von der Aufsichtsbehörde Schweizerische Elektrizitätskommission (ElCom) konkretisiert und in einem jährlichen Reporting überwacht werden.
11. Wann werden die neuen Strompreise bekannt gegeben?
Bis Ende August müssen jeweils die umfassenden Reportings sowie auch die neuen Tarife für das Folgejahr an die Aufsichtsbehörde Schweizerische Elektrizitätskommission (ElCom) gemeldet werden. Die Tarife werden dann auf der Homepage der ElCom in der «Strompreis-Übersicht» publiziert (https://www.elcom.admin.ch/elcom/de/home.html)
12. Müssen die Preise durch den Bund/Kanton/Gemeinde abgesegnet werden?
Nein, die Strompreise sind reguliert und werden durch die Aufsichtsbehörde Schweizerische Elektrizitätskommission (ElCom) geprüft.
13. Wie sind die Tarife für Privatkunden aktuell (2022)?
Diese Informationen können dem gültigen Tarifblatt auf der Homepage der EBAG entnommen werden.
Dabei bilden der Tarif «easy / NS DT» (Doppeltarif Tag/Nacht) und «easy light /NS ET» (Einheitstarif) die wichtigsten Kundengruppen ab. Tarife 2022:
«easy light / NS ET»:
78.00 Grundkosten/Jahr
+ 20.71 Rp/kWh
Kilowattstundenpreis (kWh) enthält: Energie 100% erneuerbar, Netznutzung, Systemdienstleistung, Gesetzliche Förderabgabe (KEV) und Gemeindeabgabe (Konzession) Preisangaben exkl. MWSt.
«easy / NS DT»:
120.00 Grundkosten/Jahr
+ Hochtarif 20.71 Rp/kWh
+ Niedertarif 19.01 Rp/kWh
Kilowattstundenpreis (kWh) enthält: Energie 100% erneuerbar, Netznutzung, Systemdienstleistung, Gesetzliche Förderabgabe (KEV) und Gemeindeabgabe (Konzession) Preisangaben exkl. MWSt.
14. Wie sind die Tarife für Gewerbe aktuell (2022)?
Diese Informationen können dem gültigen Tarifblatt auf der Homepage der EBAG entnommen werden. https://www.energie-belp.ch/fileadmin/user_upload/01_Website/Elektrizitaet/PDFs_Produkte/Belp_Tarife_2022_20220124.pdf
Dabei stellt der Tarif «professional classic / NS 1» die wichtigste Kundengruppe für Gewerbekunden mit einem Verbrauch von kleiner 100'000 kWh dar. Tarife 2022:
«professional classic / NS 1»:
360.00 Grundkosten/Jahr
+ 9.50 kW/Monat (Leistungspreis)
+ 18.01 Rp/kWh (Arbeitspreis im Hoch- und Niedertarif) Kilowattstundenpreis (kWh) enthält: Energie 100% erneuerbar, Netznutzung, Systemdienstleistung, Gesetzliche Förderabgabe (KEV) und Gemeindeabgabe (Konzession) Preisangaben exkl. MWSt.
15. Wann werden sich die Preise stabilisieren?
Das können wir leider nicht sagen. Die Energiebeschaffung ist stark abhängig von der europäischen Strombörse. Da haben die internationalen Preise auch anderer Energieformen wie Gas, Kohle und Öl einen sehr starken Einfluss.
16. Kann der Strom bei anderen Anbietern als die EBAG bezogen werden?
Kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 100'000 kWh können den Energieteil am freien Markt beschaffen. Zu diesem Thema beraten wir die Marktkunden sehr gerne.
17. Wo kann der tägliche Strombedarf eingesehen werden?
Heute kann der tägliche Strombedarf leider zu einem grossen Teil noch nicht auf einer Internetplattform eingesehen werden. Zurzeit muss man in diesem Fall leider täglich den Stromzähler selbst ablesen. Im Kundenportal der EBAG haben Sie die Möglichkeit die Halbjahresablesungen via Webbrowser nachzuschauen.
In nächster Zeit wird die EBAG mit der Installation, der mit der Energiestrategie 2050 vorgeschriebenen SmartMeter beginnen. Diese Zähler werden dann die Verbrauchszahlen 1x täglich viertelstundengenau in eine Datenbank speichern, so dass man das Verbrauchsprofil im Kundenportal einsehen kann.
18. Gibt es eine Übersicht der Strompreise, welche täglich/wöchentlich aktualisiert wird?
Nein. Die Strompreise für das Folgejahr werden bis Ende August der Aufsichtsbehörde ElCom gemeldet, wo sie via Homepage der ElCom unter «Strompreis-Übersicht» auch öffentlich einsehbar sind. https://www.elcom.admin.ch/elcom/de/home.html https://www.strompreis.elcom.admin.ch/ Die Preise sind dann für ein Jahr gültig und dürfen von den EWs unterjährig nicht angepasst werden.
19. Wie hoch werden die neuen Tarife ausfallen?
Die Energie Belp beschafft die Energie für das Lieferjahr 2023 verteilt über die Beschaffungsjahre 2020, 2021 und 2022. Dabei beschaffen wir in jedem Quartal eine gewisse Energiemenge. Deshalb hat die aktuelle Strommarktpreisentwicklung noch einen Einfluss auf die Tarife 2023.
Die Beschaffungs-Konditionen
Wie im Belper beschrieben rechnen wir im Moment mit einer Gesamtstrompreiserhöhung von zwischen 65 und 70 %. Die neuen Tarife werden Ende August / Anfang September publiziert.
20. Wie steht die EBAG im Vergleich zu anderen Stromversorgern da?
Ein Vergleich der aktuellen Tarife sowie wenige Jahre zurück kann auf der Homepage der Aufsichtsbehörde ElCom gemacht werden. https://www.strompreis.elcom.admin.ch/
Betreffend der Strompreiserhöhung gibt es zwei Situationen.
Situation 1: Grosse Elektrizitätswerke wie die BKW, die selbst sehr grosse Produktionsanlagen besitzt und einen wesentlichen Anteil der Energie selbst produzieren kann, werden die Preise nur geringfügig erhöhen müssen.
Situation 2: Der Grossteil der mittleren und kleineren Werke, die nur einen geringen Eigenproduktionsteil haben, müssen die Energie jeweils am Markt beschaffen. Hier hat also der Energie-Marktpreis einen sehr grossen Einfluss, so dass die Gesamtstrompreise leider deutlich ansteigen werden. Zu dieser Gruppe gehört auch die EBAG. Bei den mit der EBAG vergleichbaren Werke erwarten wir sehr ähnliche Preisaufschläge.
21. Wird die Vergütung für Energie, die von PV-Anlagen ins Verteilnetz der Energie Belp AG zurückgespiesen wird, auch erhöht, wenn die bezogene Energie teurer wird?
Ja, die Rückvergütung nimmt auch deutlich zu. Sie beträgt für das Jahr 2023 als Jahrestarif 18.86 Rp/kWh exkl. MWSt für die Energie.
Dieser Wert richtet sich nach dem mengengewichteten Durchschnitts-Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) der letzten vier Quartale (Jul 21 bis Jun 22, Tarifveröffentlichung Ende Aug 22).
Der aktuelle Referenzmarktpreis kann jeweils quartalsweise auf der Homepage des BFE abgerufen werden. https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/9319
Neu können PV-Produzenten bei der Energie Belp auch das Vergütungsmodell wechseln, so dass jeweils quartalsweise nach dem aktuellsten zur Verfügung stehenden Referenzmarktpreis des BFE vergütet wird.
Eine Rückkehr ins Jahresmodell ist dann nicht mehr möglich.
Zusätzlich zur Vergütung der Energie wird bei Erfüllung bestimmter Bedingungen auch der Herkunftsnachweis der PV-Energie mit 1.0 Rp/kWh vergütet.
Diese Tarifinformationen können dem gültigen Tarifblatt auf der Homepage der EBAG entnommen werden.
https://www.energie-belp.ch/fileadmin/user_upload/01_Website/Elektrizitaet/PDFs_Produkte/EBAG_Stromtarife2023_V2022-08-19.pdf
Haben Sie weitere Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen offene Fragen bezüglich den Strompreisen 2023. Wurde Ihre Frage im untenstehenden FAQ nicht beantwortet, stehen wir Ihnen gerne per Mail via info@energie-belp.ch zur Verfügung.