Sicherheit

Die neue Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV)

Die neue Niederspannungs-Installationsverordnung ist seit 1.1.2002 in Kraft.

Was Eigentümer und Betreiber von elektrischen Installationen wissen müssen

Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechend in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden und andere Instal-lationen oder Erzeugnisse nicht stören. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen. Er hat zu diesem Zweck die technischen Unterlagen der Installation die ihm vom Anlagenersteller oder Planer ausgehändigt werden müssen, während ihrer ganzen Lebensdauer und die Grund-lagen für den Sicherheitsnachweis während mindestens einer Kontrollperiode aufzubewahren. Er muss Mängel unverzüglich beheben lassen.
Wer eine elektrische Installation, die im Eigentum eines Dritten steht, unmittelbar betreibt und nutzt, muss festgestellte Mängel dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter nach Massgabe der Regelung seines Nutzungsrechtes unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen.

Wann braucht es einen Sicherheitsnachweis?

Neuinstallationen

Bei Neuinstallationen die einer Kontrollperiode von 20 Jahren unterliegen, (Wohnbauten) erstellt der Installateur den Sicherheitsnachweis und übergibt diesen dem Eigentümer, welcher eine Kopie dem Netzbetreiber zustellt. Bei Instal-lationen die einer Kontrollperiode unter 20 Jahren unterliegen erstellt der Installateur den Sicherheitsnachweis und übergibt diesen dem Eigentümer. Der Eigentümer muss nun noch ein unabhängiges Kontrollorgan beauftragen die Instal-lationen zu überprüfen. Entsprechen die Installationen den Normen, so unterschreibt das unabhängige Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis und übergibt ebenfalls eine Kopie dem Netzbetreiber. Die Zustellung der Sicherheitsnachweise wird in der Regel vom Installateur bzw. vom unabhängigen Kontrollorgan, erledigt.

Bestehende Installationen

Nach Ablauf der Kontrollperiode werden die Eigentümer aufgefordert, einen neuen Sicherheitsnachweis innert 6 Monaten einzureichen. Der Eigentümer beauftragt nun eine kontrollberechtigte Firma seiner Wahl die Installationen zu überprüfen. Bei mängelfreier Installation oder nach der Behebung allfälliger Mängel, stellt das Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis aus und übergibt  ihn dem Eigentümer. Auch hier wird das Kontrollorgan in der Regel die Zustellung des Sicherheitsnachweises an den Netzbetreiber, übernehmen.

Stichproben

Die Netzbetreiber sind verpflichtet bei einem Teil der eingehenden Sicherheitsnachweise Stichproben durchzuführen.

Wann ist Strom gefährlich?

Strom ist alltäglich und praktisch. Er ist aber auch gefährlich, wenn er in fehlerhaften Installationen oder Geräten fliesst oder unsachgemäss angewendet wird. Es können Unfälle und Brände entstehen. An elektrischen Installationen und Geräten entstehen Schäden durch Alterung, Abnützung oder Wettereinflüsse die nicht immer sichtbar sind. Ohne regelmässige Prüfung kommen diese meistens zu spät, oft durch Brände und Unfälle, zum Vorschein. So werden zum Beispiel Isolationsfehler meist erst bei Messungen bei der Sicherheitsprüfung entdeckt. Um Unfälle und Brände zu verhüten sind regelmässige Prüfungen der Elektroinstallationen vorgeschrieben.

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